(bei mehrtägigen Events)
Bei unserem Event handelt es sich um den 4. Luther´s Cycling Cup. Hier werden die Jedermann Rennen die als Auftaktrennen des MOL Cycling Cup zählen als Kriterium ausgetragen.
Die Rundenzahl und die Anzahl der Wertungen werden vom Veranstalter festgelegt. Die Rundenanzahl zwischen den Wertungen soll möglichst gleich sein. In jedem Wertungssprint werden 5, 3, 2, 1 Punkte für die ersten vier Fahrer vergeben. Im Schlusssprint werden 10, 6, 4, 2 Punkte vergeben. Die Wertungssprints werden eine Runde vorher durch Glockenzeichen angekündigt.
Erst wenn das Startgeld bis spätestens 10 Tage nach Anmeldung gezahlt wurde, ist die Anmeldung komplett. Sollte es keinen Zahlungseingang nach der Frist geben, kann der Veranstalter die Anmeldung wieder löschen. Dann wird beim Start die Nachmeldegebühr fällig!
Bei 300 Gesamtanmeldungen wird die Anmeldemaske geschlossen!Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch. Die Veranstalter können die Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Anreise- und Hotelkosten.
Der Teilnehmer erkennt einen Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren, noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können. Der Veranstalter haftet auch nicht Ansprüchen gegeüber Dritten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das es sich um eine Rennveranstaltung handelt, in deren Verlauf es zu Stürzen kommen kann. Diese Stürze tragen ein hohes Verletzungsrisiko in sich.
Mit Übernahme der Startunterlagen erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert werden und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste in allen Medien veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten auditiven, visuellen und audiovisuellen Aufnahmen dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche genutzt werden. Dem Teilnehmer wird bei der Anmeldung das Reglement und seine Paragraphen angezeigt und er muss diese eindeutig bestätigen. Ohne die Bestätigung und Akzeptierung des Reglements gibt es keine Startgenehmigung.